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Oberster Gerichtshof prüft Berufung gegen Urteil des Obersten Gerichtshofs von Bombay zum Hijab-Verbot in Schulen

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat beschlossen, eine Petition zu behandeln, die die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Bombay anfechtet, das Verbot von Hijabs, Naqabs, Burkas und anderen religiösen Kleidungsstücken auf dem Campus eines Colleges in Mumbai aufrechtzuerhalten. Dieses Urteil folgte auf die frühere Genehmigung der Bekleidungsvorschriften der Hochschule durch den Obersten Gerichtshof von Bombay, die das Gericht als notwendig für die Aufrechterhaltung der Disziplin und nicht als Verletzung der Grundrechte erachtete.

Bevorstehende Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof

Der Fall wird von einer Richterbank geprüft, der der Oberste Richter Indiens D.Y. Chandrachud sowie die Richter J.B. Pardiwala und Manoj Misra angehören. Der Oberste Richter wies darauf hin, dass die Angelegenheit schnell behandelt werden würde, da die Petenten wegen der bevorstehenden Einheitstests in Eile seien. Die Studenten des N.G. Acharya und des D.K. Marathe College sind der Ansicht, dass die Kleiderordnung ihre Grundrechte auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und Religion verletzt.

Die frühere Entscheidung des Bombay High Court

Am 26. Juni 2024 wies der Bombay High Court die Petition der Studenten ab und entschied, dass die Kleiderordnung des Colleges innerhalb seiner Befugnisse lag. Das Gericht erkannte an, dass die Kleiderordnung dazu diente, die Einheitlichkeit und Disziplin auf dem Campus zu wahren und die Wahlfreiheit der Studenten nicht unangemessen einschränkte. Der High Court hob hervor, dass die Kleiderordnung nicht auf eine bestimmte religiöse Gruppe abzielte.

Die Argumente der Petenten

Die Petenten, zu denen neun Studentinnen gehören, behaupten, das Verbot religiöser Symbole sei sowohl willkürlich als auch diskriminierend. Ihr argumentieren, dass die Kleiderordnung, die formelle und bescheidene Kleidung vorschreibt, die den religiösen Bezug verschleiert, gegen ihre Rechte gemäß Artikel 19(1)(a) und 25 der indischen Verfassung verstößt. Diese Bestimmungen schützen die freie Meinungsäußerung bzw. die Religionsfreiheit.

Auswirkungen für Bildungseinrichtungen

Diese Angelegenheit ist Teil einer größeren juristischen Diskussion über Bekleidungsvorschriften in Bildungseinrichtungen in ganz Indien. Die bevorstehende Prüfung durch den Obersten Gerichtshof wird entscheidend dafür sein, ob solche Vorschriften mit den verfassungsmäßigen Rechten und früheren Gerichtsurteilen vereinbar sind. Ihr könnte einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Fragen zur religiösen Kleidung in Schulen und Universitäten schaffen.